Ausführungsbestimmung für die Vergabe der Titel 
Schweizer Rennchampion und
Schweizer Coursingchampion
Bei Internationalen und Nationalen Rennen und Coursings in der Schweiz können die
Veranstalter eine Anwartschaft für die Vergabe eines Nationalen Renn - oder
Coursingchampions ausschreiben.
Vergabe des Titels eines Nationalen Renn- und/oder Coursingchampions
Für die Vergabe des Titels muss ein Hund 4 Anwartschaften erlaufen .
Zwischen der 1. und der 4. Anwartschaft muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens
einem Jahr und einem Tag bestehen (z. B: 1. Januar 2009 bis 1. Januar 2010; es gilt
Datumsgleichheit).
Formwertanforderung bei einer CAC – Show: Mindestbewertung „Sehr Gut“ in der Zwischen-I
Offenen - , Gebrauchshunde- oder Championklasse. Mindestalter : 15 Monate
Für einen Hund dessen Ursprung unbekannt oder dessen Ahnentafel unvollständig ist, ist
einen Homologierung der Anwartschaft nicht möglich.
Anforderung für die Vergabe einer Anwartschaft
Teilnehmer: mind. 3 Hunde am Start (gilt für alle Rassen)
Rennen: FinalteilnahmeImindestens im 1. Drittel der klassierten Teilnehmer
Coursing: National mindestens 48 Punkte = Vorzüglich International : min. 2/3 der max. Punktezahl
Reserve-Anwartschaft
Die Richter können eine Reserve-Anwartschaft den hinter dem Sieger bestplatzierten Hund
vorschlagen, jedoch nur unter der Bedingung, dass er dieselben Voraussetzungen erfüllt wie
der Siegerhund.
Vergabe des Titels „Schweizer Rennchampion“ oder „Schweizer Coursingchampion“
Die nötigen Unterlagen zur Vergabe des Titels werden nach Prüfung sowie Vorkontrolle durch
die IGWR der Geschäftsstelle der SKG zugestellt. Die Ausfertigung des Titels erfolgt durch
die Geschäftsstelle der SKG gegen entsprechende Verrechnung (im Moment Fr. 50.—) an
den Titel-Inhaber.
Der Titel kann in der Ahnentafel des Hundes eingetragen werden.
Der erlangte Titel des nationalen Renn- und/oder Coursing-Champions ist ein
Arbeitstitel
und berechtigt nicht zur Meldung in der Champion-Klasse bei Ausstellungen
Die Einführung des nationalen Renn- und/oder Coursing-Champions tritt mit der
Genehmigung durch den ZV der SKG in Kraft.
Änderungen beschlossen durch den Vorstand der IGWR an seiner Sitzung vom 17. März 2011
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