| FCI Reglement für Internationale Windhund-Rennen und Coursings, Rom, Oktober 2006 |
CACIL Bestimmungen |
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| 5.1 | Rassen |
| Diese Bedingungen gelten für die Windhundrassen der FCI in Gruppe 10 für welche die Rennen / Coursings unter der Schirmherrschaft der FCI veranstaltet werden. | |
| 5.2 | Veranstaltungen |
| Dieses Reglement gilt für internationale Rennen und Coursings in denen das CACIL vergeben wird, die von der jeweiligen nationalen kynologischen Organisation angemeldet und von der FCI Windhundrennkommission angenommen werden. | |
| 5.3 | Mindestpunktzahl beim Coursing |
| Ein CACIL kann nur an ein Windhund vergeben werden, der mindestens 2/3 der möglichen Punkte erhält. | |
| 5.4 | Vergabe des Titels |
Der Titel eines „Champion International de Course“ wird bestätigt, sofern ein Windhund folgende Voraussetzungen erfüllt: Im Alter von mindestens 15 Monaten muss ein Windhund wenigstens zwei „certificats d`aptitude au championnat international de lévriers“ (CACIL) in zwei verschiedenen Ländern durch Siege oder entsprechende Plazierungen bei zwei unter der Hoheit der FCI durchgeführten Lure Coursings bzw. Bahnrennen erhalten haben. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft (CACIL) muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 1 Jahr und 1Tag liegen. |
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| 5.5 | Zuchtschauanforderungen |
| Ein Windhund muss unter zwei verschiedenen Richtern bei zwei internationalen, von der FCI geschützten Ausstellungen, zwei Mal entweder in der Jugendklasse über 15 Monate oder in der Zwischen- der Offenen, der Gebrauchshunde- bzw Champion Klasse die Note „SEHR GUT“ erhalten haben. Wenigstens eine dieser Formwertnoten die zur Zuerkennung für den Titel „Champion international de course” verwendet werden soll muss vor der ersten Anwartschaft auf das “certificat d’aptitude au championnat international de lévriers” (CACIL) erreicht werden. Ein Nachweis dass diese Forderung erfüllt wurde, ist der Meldung zum Rennen bzw. Coursing beizufügen. Sofern dieser Nachweis nicht erbracht wird, können diese Hunde nicht um das CACIL konkurrieren. | |
| 5.6 | Reserve CACIL |
| Für das „Championat International de lévriers“ kann ein Reserve-CACIL Gültigkeit erlangen, wenn das CACIL einem Hund verliehen wurde, der diesen Titel bereits besitzt oder dieser Hund die Vorgaben unter Punkt 5.5 und/oder 5.8 nicht erfüllt. | |
| 5.7 | Starterzahlen |
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| 5.8 | Nicht vollständige Ahnentafel |
| Für einen Hund dessen Ursprung unbekannt oder dessen Ahnentafel unvollständig ist, ist eine Homologierung des CACIL -wie vom Richter vorgeschlagen- nicht möglich. | |
| 5.9 | Bestimmungen Res. CACIL |
| Der Vorschlag für das CACIL und das Res. CACIL erfolgt seitens der Richter ohne Überprüfung ob die Bedingungen hinsichtlich Eintragung in ein anerkanntes Stammbuch und/oder Vollständigkeit der Ahnentafel erfüllt sind. Die Richter können für ein Reserve-CACIL den hinter dem Sieger bestplazierten Hund vorschlagen, jedoch nur unter der Bedingung, dass er denselben Voraussetzungen wie in 5.5 gefordert erfüllt, denen der vorgeschlagene CACIL-Hund entspricht. | |
| 5.10 | Vorschlag für das Championat |
| Die Vorschläge für das CACIL werden dem Sekretariat der FCI über den zuständigen kynologischen Landesverband zugeleitet. | |
| 5.11 | Vergabe des Championats |
| Der Vorstand der FCI prüft ob die vorschriftsmäßigen Bedingungen erfüllt sind. Bei einem positiven Ergebnis homologiert er den Vorschlag der Richter. Ist das Ergebnis negativ, wird die Auszeichnung nicht zuerkannt. | |
| 5.12 | Endgültige Titel |
| Der endgültige Titel, « Champion International de Course » wird von der FCI zuerkannt. |


